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Einmalige außerordentliche Gestezahlung an lebende Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich
Die österreichische Bundesregierung hat am 20. September 2023 beschlossen, allen vom Nationalfonds anerkannten lebenden NS-Opfern aus Österreich eine außerordentliche Gestezahlung i.H. von 5.087,10 Euro zukommen zu lassen. Österreich bekräftigt damit seine besondere Verantwortung gegenüber den Verfolgten des NS-Regimes. Der Beschluss, der auf die Initiative der Claims Conference zurückgeht, ist Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen.
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Karl Nehammer, MSc, neuer Bundeskanzler der Republik Österreich
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Überreichung des Beglaubigungsschreibens der neuen Botschafterin der Republik Österreich Gerda Vogl an die Staatspräsidentin der Hellenischen Republik Katerina Sakellaropoulou
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